Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. EINLEITUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rotarex können nur auf der Website Rotarex.com eingesehen werden. Mit dem Kauf der Rotarex-Produkte erklären Sie sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie auf die Website von Rotarex zugreifen oder Materialien, Dienstleistungen oder Produkte von Rotarex beziehen. Eine erfolgreiche Partnerschaft mit Rotarex ist nur möglich, wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.

Rotarex kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus beliebigen Gründen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, indem es eine neue Version auf seiner Website veröffentlicht. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf Rechte und Pflichten, die vor einer solchen Änderung entstanden sind. Rechte und Pflichten, die nach der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Nutzung durch den Käufer gelten.

 

2. ANWENDUNGSBEREICH

Alle Produkte und Dienstleistungen - sowie alle anderen, separaten Vereinbarungen und Verträge zu Rotarex Produkten und Dienstleistungen - unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder andere Bedingungen des Käufers werden auch bei ausdrücklicher Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Falls nicht anders vereinbart gilt ein Vertrag ab dem Tag, an dem Rotarex die Bestellung schriftlich bestätigt.

 

3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Vertrag: Vereinbarung über die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen in Übereinstimmung mit (i) der Auftragsbestätigung, (ii) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (iii) allen anderen besonderen Bedingungen, die die Parteien vereinbart haben.

Käufer: Partei oder juristische Person, die Produkte und/oder Dienstleistungen von Rotarex erwirbt. Auch als "Käufer" oder "Kunde" bezeichnet.

Kosten: Dem Verkäufer entstandene Kosten für Lieferung (einschließlich Be- und Entladung), Verpackung, Versicherung, Steuern und alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit den Produkten und/oder Dienstleistungen anfallen.

Exportkontrollen: Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen, die für die Ein- und Ausfuhr von Waren und/oder Dienstleistungen in und aus einem Land oder einer einschlägigen Verwaltungseinheit oder wegen des Ursprungslandes der Produkte oder eines Teils davon gelten, wie Militärgüterlisten und Doppelverwendungs-Listen des Großherzogtums Luxemburg und der Europäischen Union sowie ähnliche Listen, die regelmäßig geändert, ergänzt oder ersetzt werden.

Incoterms: Von der Internationalen Handelskammer veröffentlichte Incoterms® 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

Rechnung: Mitteilung über den vom Käufer zu zahlenden Preis und Kosten der gekauften Produkte und/oder Dienstleistungen.

Schriftlich: Einschreiben, E-Mail, Telefax und vergleichbare Telekommunikationsmittel.

Bestellung: Bestellung des Käufers.

Auftragsbestätigung: Auftragsbestätigung des Verkäufers mit folgenden Punkten: Beschreibung, Preis, Menge, Qualität und Spezifikation der Produkte und/oder Dienstleistungen sowie die von den Parteien vereinbarten Sonderbedingungen.

Zahlungsbedingung: Dieser Begriff - der in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegeben ist - bezieht sich auf die Anzahl Tage, innerhalb der der Preis der Produkte und/oder Dienstleistungen fällig ist.

Preis: Preis der Produkte und/oder Dienstleistungen laut Auftragsbestätigung oder, wenn dort kein Preis angegeben ist, Listenpreis des Verkäufers zum Zeitpunkt der Lieferung (ohne Kosten).

Produkt: Waren/Produkte - einschließlich Teilmengen des Produkts oder von Teilen davon -, die der Verkäufer vertragsgemäß liefern muss.

Gesperrte Partei: Natürliche oder juristische Person, die in einer Liste von Sanktionen aufgeführt ist, sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person von dieser Liste befindet oder im Namen dieser Person handelt oder anderweitig Gegenstand von Sanktionen ist.

Rotarex Group: Rotarex S.A. und verbundene Unternehmen; Sammelbegriff für Mutter- und Tochtergesellschaften von Rotarex. Im Folgenden "Unternehmen", "Rotarex" oder "Verkäufer".

Kaufvertrag: Ein Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag, der einen Käufer zum Kauf und einen Verkäufer zum Verkauf eines Produkts und/oder einer Dienstleistung verpflichtet. Ein Kaufvertrag beinhaltet die Bedingungen des Verkäufers beim Verkauf eines Eigentums an den Käufer. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten den Betrag, zu dem verkauft wird, und das Datum für die vollständige Bezahlung.

Sanktionen: Gesetze, Verordnungen, Embargos oder restriktive Maßnahmen, die von einer Sanktionsbehörde verwaltet, erlassen oder durchgesetzt werden.

Sanktionsbehörde: (i) Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; (ii) Department of State, Department of the Treasury und Office of Foreign Assets Control (Außenministerium, Finanzministerium und Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen) der Vereinigten Staaten von Amerika; (iii) Rat und Kommission der Europäischen Union; (iv) sonstige relevante Regierungen, Abteilungen, Behörden, Institutionen oder Einrichtungen.

Sanktionsliste: Liste der ‚Specially Designated Nationals and Blocked Persons (ausdrücklich benannte Staatsangehörige und gesperrte Personen)‘ des Office of Foreign Assets Control der Vereinigten Staaten oder ähnliche Listen, die von einer Sanktionsbehörde unterhalten oder veröffentlicht werden, jeweils in der regelmäßig geänderten, ergänzten oder ersetzten Fassung.

Dienstleistung: Dienstleistung, die der Verkäufer vertragsgemäß zu erbringen hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Verkaufsbedingungen wie unten beschrieben.

UMSATZSTEUER: Die Umsatzsteuer ist in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe zu entrichten (falls zutreffend).

 

4. BESTELLUNG

Bestellungen müssen dem Verkäufer zur Annahme per E-Mail oder auf anderweitig schriftlich übermittelt werden. Die Bestellung des Käufers wird erst mit schriftlicher Annahme durch den Verkäufer wirksam. Der Verkäufer akzeptiert oder lehnt die Bestellung des Käufers innerhalb von maximal 5 (fünf) Werktagen nach Erhalt der Bestellung ab. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb von fünf Werktagen auf eine Bestellung des Käufers antwortet oder reagiert, bedeutet dies nicht, dass der Verkäufer die Bestellung angenommen hat. In diesem Ausnahmefall hat der Käufer das Recht, diese Bestellung ohne Konsequenzen zu stornieren/ zurückzunehmen. Ein Angebot des Verkäufers an den Käufer wird erst mit Eingang der Auftragsannahme durch den Käufer per E-Mail oder auf anderem Wege der dokumentierten Kommunikation wirksam. Ein Angebot verfällt automatisch am letzten Tag seiner Gültigkeit, es erfolgt keine automatische oder stillschweigende Verlängerung. Angebote gelten für einen (1) Monat ab Datum der Abgabe (laut Angebot), sofern der Käufer keine anderslautende schriftliche Mitteilung erhält.

Der Preis gilt solange wie das entsprechende Produkt- oder Dienstleistungsangebot. Geht eine Bestellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Angebots ein, kann der Verkäufer diese ablehnen und nach eigenem Ermessen ein neues Angebot abgeben.

Auf Verlangen des Verkäufers muss der Käufer den Namen und die Kontaktdaten einer Kontaktperson angeben. Jede an den Verkäufer gerichtete Bestellung oder Änderung der Bestellung ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer an den Käufer verbindlich. Eine Stornierung oder Änderung einer bestätigten Bestellung durch den Käufer wird nur akzeptiert, wenn der Verkäufer das genehmigt. Bei Änderung oder Rücknahme der Bestellung durch den Käufer nach Beginn der Ausführung der Bestellung behält sich der Verkäufer vor, vom Käufer die Bezahlung alle fertigen Teile und/oder laufenden Arbeiten und aller Werkzeuge und/oder Lieferungen zu verlangen, die der Verkäufer speziell für die Erfüllung der Bestellung aufgewendet hat. Bei einer personalisierten Bestellung gelten besondere Bedingungen.

Wenn der Käufer unzureichende oder falsche Angaben gemacht hat, die die Erfüllung eines Auftrags beeinträchtigen, kann der Verkäufer die Ausführung aussetzen.

 

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Preise und Tarife von Rotarex verstehen sich ohne Steuern, Zölle und Rabatte und richten sich nach Incoterms. Bei versandkosten- oder steuerfreien Verkäufen gehen alle Preis- oder Gebührenerhöhungen nach Abschluss dieses Vertrages zu Lasten des Käufers. Bei Lieferung gegen Zahlung trägt der Käufer alle Einziehungskosten.

Wenn nichts anders vereinbart erfolgt die Zahlung ohne Abzug am Zahlungstermin. Die Zahlungsfrist ist auf der Rechnung und auf der Auftragsbestätigung angegeben. Für die Einhaltung dieser Frist ist das Datum des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgebend. Der Käufer muss während des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Luxemburger Zentralbank zahlen.

Wenn Marktregelungen die Berechnung von Umsatzsteuer vorsehen, der Käufer aber davon befreit ist, muss der Käufer einen schriftlichen Nachweis über diese Befreiung im Anhang seiner Bestellung erbringen. Wird vom Käufer keine Bescheinigung über die Steuerbefreiung vorgelegt, wird die Umsatzsteuer berechnet. Preise werden in der Währung im Angebot berechnet und bezahlt.

 

6. LIEFERUNG

Der Liefertermin ist in der Auftragsbestätigung von Rotarex angegeben. Er dient nur zu Informationszwecken, basierend auf Free-Carrier; Incoterms® 2010 ("FCA").

Die Einhaltung des Liefertermins durch den Verkäufer setzt voraus, dass alle geschäftlichen und technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Käufer alle Verpflichtungen, z.B. die Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen und Genehmigungen oder Vorauszahlungen, erfüllt hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.

Gemäß Qualitätsverfahren des Verkäufers werden die Produkte im Werk geprüft und vor Auslieferung freigegeben. Jede Änderung dieses Prozesses muss vorab zwischen den Parteien vereinbart werden. Da die Waren FCA verkauft werden, werden sie dem Käufer oder dem vom Käufer oder vom Verkäufer genannten Spediteur diskontiert. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers veranlasst der Verkäufer den Transport. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, je nach Incoterms. Warenlieferung und Gefahrenübergang für Schäden von Waren richten sich nach der im Vertrag festgelegten Incoterm 2010-Bedingung. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, den Status von Paketen und Waren bei Ankunft zu überprüfen und - falls erforderlich - Reklamationen gegen die Spediteure rechtzeitig einzureichen. Sofern keine besonderen Anweisungen des Käufers über die Art und Weise des Transports vorliegen, erfolgt dieser ohne Gewähr für das kostengünstigere und/oder schnellste Verfahren.

Bei Produkten gilt der Liefertermin als eingehalten, sobald das zu liefernde Produkt das Werk und/oder Lager des Verkäufers verlässt, oder vor Liefertermin, sobald der Verkäufer eine Mitteilung über die Versandbereitschaft macht. Bei Dienstleistungen ist die Lieferfrist abgeschlossen, wenn der Verkäufer mit der Erbringung der vereinbarten Leistung begonnen hat oder alle Vorbereitungen vor Leistungserbringung abgeschlossen hat.

Verzögert sich der Versand oder die Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend, wenn die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt (Ziffer 12.), Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen. Der Verkäufer muss dem Käufer Beginn und Ende derartiger Umstände so schnell wie möglich mitteilen.

Der Käufer kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, wenn es dem Verkäufer unwiderruflich unmöglich ist, den Auftrag vor Gefahrenübergang fertigzustellen. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die teilweise Lieferung des Produkts und/oder der Dienstleistung unmöglich ist und der Käufer einen begründeten Grund hat, eine Teillieferung zu verweigern. Ist dies nicht der Fall, muss der Käufer den für die Teillieferung fälligen Vertragspreis zahlen. Der Käufer muss dem Verkäufer eine Entschädigung zahlen, wenn es dem Verkäufer aus Gründen, die der Käufer allein oder überwiegend zu vertreten hat, unmöglich ist, das Produkt und/oder die Dienstleistung während der vereinbarten Lieferzeit zu liefern. Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, der Verkäufer muss jedoch vor Lieferung eine Mitteilung senden, wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden.

 

7. AUFTRAGSSTORNIERUNG

Stornierungen oder Änderungen der gesamten oder eines Teils der Bestellung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Wenn dieser einer Stornierung oder Änderung zustimmt, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäuferalle Kosten und Schäden zu erstatten, die dem Verkäufer durch die Stornierung oder Änderung der Bestellung entstehen, sowie einen angemessenen Gewinn gemäß dem folgenden Zahlungsschema:

(i) Storniert oder ändert der Käufer seine Bestellung nach der Bestellung, aber vor der Auftragsbestätigung des Verkäufers, muss der Käufer 0% des Preises der gesamten Bestellung an den Verkäufer zahlen.

(ii) Wenn der Käufer die Bestellung nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Verkäufers storniert, muss der Käufer die unten aufgeführten Gebühren zahlen:

Stornierungszeit lt. Auftragsbestätigung Zahlbarer Prozentsatz (%)
des Preises der gesamten Bestellung
Zahlbarer Prozentsatz (%) des Preises der gesamten Bestellung
< 2 Wochen 25
2-4 Wochen 50
4-6 Wochen 75
> 6 Wochen 100


Wenn der Verkäufer die stornierten Artikel einem anderen Käufer verkaufen kann, kann das den zu zahlenden Prozentsatz des vom Käufer zu tragenden Preises verringern.

Wenn der Käufer die Bestellung nach Lieferung der Produkte storniert, muss der Käufer nicht nur 100% (einhundert Prozent) des Preises der gesamten Bestellung zahlen, sondern auch alle dem Verkäufer durch die Lieferung entstandenen Kosten.

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Verkäufer, wobei sie der Käufer jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung sorgfältig behandeln und lagern muss und das Risiko trägt. Der Käufer verpflichtet sich daher, auf eigene Kosten eine Haftpflicht-Versicherung zum Wiederbeschaffungswert gegen Verlust, Diebstahl oder Zerstörung (ganz oder teilweise), abzuschließen. Der Verkäufer ist der Begünstigte aller aus dem Versicherungsvertrag gezahlten Beträge im Falle von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Verlangen den Nachweis einer solchen Risikodeckung zu erbringen. Darüber hinaus trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Lieferung eines Produkts alle Zölle, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwendung, Lagerung oder Besitz dieses Produkts und stellt den Verkäufer auf Verlangen von allen Zöllen, Steuern und Gebühren frei, die sich aus dem Eigentum an diesem Produkt ergeben.

 

9. GEISTIGES EIGENTUM

Mit dem Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen erwirbt der Käufer keinerlei Rechte auf Vervielfältigung und/oder Änderung (einschließlich Software) der gesamten oder eines Teils eines Produkts sowie auf Nutzung von gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten.

Der Verkäufer behält alle Rechte, einschließlich der Eigentums- und Urheberrechte an allen Mustern, Patenten, Angeboten, Zeichnungen und ähnlichen Informationen materieller und immaterieller Art vor, einschließlich aller derartiger Informationen in elektronischer Form. Muster und Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Der Verkäufer erklärt sich einverstanden, dass Informationen und Unterlagen, die vom Käufer für vertraulich erklärt wurden, erst nach Zustimmung des Käufers Dritten zugänglich gemacht werden.

 

10. GEWÄHRLEISTUNG

Der Verkäufer gewährt auf seine Produkte eine Gewährleistung gegen Materialund Verarbeitungsfehler unter normalen Einsatz- und Betriebsbedingungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Käufer. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen entweder das defekte Produkt reparieren oder gegen Rückgabe des defekten Gerätes Ersatz liefern. Der Verkäufer haftet nicht für sonstige Kosten oder geschäftliche Verluste, insbesondere nicht für eine fehlerhafte Nutzung der Produkte durch den Käufer.

Die Gewährleistung erlischt, wenn die Produkte unsachgemäß behandelt oder beschädigt werden oder nicht vorschriftsmäßig oder mit Verunreinigungen verwendet werden, die international anerkannte Standards überschreiten.

Produkte, die dem Käufer in beschädigtem Zustand geliefert werden, müssen vollständig gutgeschrieben, ersetzt oder repariert werden, entweder durch den Verkäufer oder auf Kosten des Verkäufers. Wenn die Ursache des Schadens der Transport ist, legen die Incoterms 2010 fest, ob die Ware auf Kosten des Verkäufers ersetzt oder repariert wird. Die Entscheidung über die Vorgehensweise liegt beim Verkäufer. In jedem Fall muss der Schaden an den Produkten vom Verkäufer vor einer Gutschrift, einem Ersatz oder einer Reparatur nachgewiesen und akzeptiert werden.

Um gültig zu sein, müssen alle Reklamationen dem Verkäufer innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Entdeckung des Mangels an einem Produkt mitgeteilt werden. Bei sichtbarem Mangel ist die Reklamation dem Verkäufer innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Lieferung des betreffenden Produkts mitzuteilen. Produkte, die zur Reparatur an den Verkäufer zurückgesandt werden, haben ab dem Datum der Rücklieferung eine Garantie von 6 (sechs) Monaten, wenn ihre Gewährleistung abgelaufen war.

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist berechnet der Verkäufer für die Prüfung der zurückgeschickten Produkte eine vom Käufer zu zahlende Pauschalgebühr (wird vorher bekanntgegeben), um bei Rücksendung der Ware durch den Verkäufer mehr Unterstützung zu bieten. Der genaue Betrag steht im Angebot, das der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Rücksende-Prozesses von Waren durch Rotarex ("RoG") zusendet.

Die Pauschalgebühr beinhaltet einen kompletten Satz Prüfungen - d.h. innere und äußere Dichtheit, Sitzprüfung, Drehmomentprüfung.

Ziel dieser Tests ist es, den aktuellen Status des betreffenden Produkts zu bewerten.

Neben der Pauschalgebühr und wenn der Käufer eine zusätzliche zerstörungsfreie Prüfung ("NDT") verlangt, erstellt der Verkäufer ein Angebot auf Basis der tatsächlichen Kosten eines externen Labors.

Der Käufer erhält vor Zusendung der Produkte zum Test ein Angebot und muss die Gebühr bestätigen.

Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die nach Ablauf der Gewährleistungszeit auftreten. Die Gewährleistung erlischt beim Weiterverkauf eines Produkts ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers.

 

11. DOKUMENTATION - TYPENBLÄTTER

Der Verkäufer muss für jedes Produkt mit strikten Auflagen ein technisches Handbuch zur Verfügung stellen.

Die kommerzielle und die technische Dokumentation (z.B. technische Daten, Klassifizierungen, Konformitätserklärungen, technische Handbücher usw.) sind in englischer Sprache.

Die technische Dokumentation ist eine vertrauliche Information. Die Unterlagen müssen jedoch vom Verkäufer auf schriftliche Anfrage des Käufers in anderen europäischen Sprachen zur Verfügung gestellt werden.

 

12. HÖHERE GEWALT

Höhere Gewalt ist ein Ereignis oder eine Reihe zusammenhängender Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stromausfälle, Arbeitskämpfe bei Dritten, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Aufstände, Terroranschläge und Kriege).

Wenn ein Ereignis höherer Gewalt dazu führt, dass der Verkäufer oder Käufer seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, werden diese Verpflichtungen während des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.

Eine Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangt, das zu einem Versäumnis oder einer Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt oder führen könnte, muss:

(i) die andere Partei unverzüglich benachrichtigen; und

(ii)die andere Partei über den Zeitraum informieren, für den sie schätzt, dass sich dieser Ausfall oder diese Verzögerung fortsetzen wird.

Die betroffene Partei muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt abzumildern.

 

13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES VERKÄUFERS

Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten und/oder mangelhaften Lieferungen ist der Verkäufer - vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen - nur dann zum Ersatz von Schäden oder Aufwendungen verpflichtet, wenn der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig oder in Fällen leichter Fahrlässigkeit gehandelt hat, wenn diese Fahrlässigkeit zur Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht führt (eine Pflicht, deren Verletzung die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet). Die Haftung von Rotarex bei leichter Fahrlässigkeit ist jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden bis maximal zur Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Die Haftung des Verkäufers für Schäden aus Verzug gegenüber dem Liefertermin in der Auftragsbestätigung des Verkäufers ist bei leichter Fahrlässigkeit auf 0,5% pro Tag und höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Der Käufer kann diese Entschädigung verlangen, wenn der Verkäufer nach Ablauf einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen mit der bestätigten Lieferung mindestens mit 2 (zwei) Wochen in Verzug ist.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle einer Beschaffenheitsgarantie, wenn Rotarex einen Mangel arglistig verschwiegen hat, bei Schäden mit Todesfolge, Körperverletzung oder gesundheitlichen Schäden oder wenn die Gesetze zur Produkthaftung zwingend eine Haftung vorsehen, die nicht ausgeschlossen werden kann.

Der Verkäufer haftet nicht für die vom Käufer und/oder Benutzer durchgeführte betriebliche Instandhaltung; ferner haftet er nicht für direkte oder indirekte Schäden aus einem vom Käufer vorgelegten falschen Wartungsprotokoll.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Rotarex beträgt 12 (zwölf) Monate ab dem Tag der Lieferung an den Käufer.

Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

 

14. KÜNDIGUNG

Unbeschadet anderer Rechte und Rechtsbehelfe kann der Verkäufer einen Vertrag fristlos kündigen, wenn:

(i) der Käufer einen aus dem Vertrag fälligen Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt und mindestens 14 (vierzehn) Tage nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers über die Zahlung in Verzug bleibt,

(ii) der Käufer eine Vertragsklausel wesentlich verletzt,

(iii) der Käufer einen Vergleich oder eine freiwillige Vereinbarung mit Gläubigern trifft oder Schritte, Anträge, Anordnungen, Verfahren oder Bestellungen durch oder in Bezug auf den Käufer (einschließlich Antragstellung oder Benachrichtigung) durch den Käufer oder eine andere Person betreffend Pfändung, Zwangsvollstreckung, Liquidation, Auflösung oder Bestellung eines Konkursverwalters eingeleitet werden oder der Käufer in Konkurs oder in Liquidation geht (außer Unternehmenszusammenschluss oder Umstrukturierung),

(iv) Geschäftsanteile des Käufers in Besitz genommen oder ein Insolvenzverwalter (Zwangsverwalter oder sonstiger) ernannt werden oder der Käufer den Geschäftsbetrieb einstellt oder einzustellen droht, oder

(v) der Verkäufer begründeten Grund zu der Annahme hat, dass eines der unter (iii) oder (iv) genannten Ereignisse wahrscheinlich eintritt, und den Käufer entsprechend informiert .

Wenn der Verkäufer den Vertrag nach dieser Klausel kündigt:

(i) kann der alle sonstigen Verträge kündigen oder weitere Lieferungen aus sonstigen Verträgen zwischen den Parteien aussetzen,

(ii) wenn die Produkte geliefert, aber nicht bezahlt wurden, erlischt das Besitzrecht des Käufers und der Verkäufer kann über die Produkte nach eigenem Ermessen verfügen oder diese verwenden.

(iii) wird der Preis für die Produkte ungeachtet früherer oder anders lautender Vereinbarungen sofort fällig und zahlbar.

Die Kündigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, berührt nicht Bestimmungen, die ausdrücklich oder implizit nach Beendigung des Vertrages wirksam bleiben sollen.

 

15. EXPORTKONTROLLEN UND SANKTIONEN

Der Käufer sichert insbesondere zu, dass weder er noch Direktoren, Führungskräfte oder Mitarbeiter eines seiner Unternehmen:

(i) eine Restricted Party (Gesperrte Partei) ist oder sich an Transaktionen oder Verhalten beteiligt oder beteiligt hat, das dazu führen könnte, dass sie zu einer Restricted Party wird,

(ii) direkt oder indirekt Handel, Geschäfte oder andere Aktivitäten mit, zu Gunsten oder im Namen einer Restricted Party unternommen hat oder betreibt,

(iii) gegen geltende Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes im Zusammenhang mit Exportkontrollen oder Sanktionen verstoßen hat oder verstößt.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass einige der Produkte, ihre Komponenten und Technologien Exportkontrollen und Sanktionen unterliegen können. Der Käufer ist verpflichtet:

(i) sich an Exportkontrollen und Sanktionen zu halten, die für den Verkäufer und den Käufer gelten,

(ii) weder direkt noch indirekt mit oder an Restricted Parties oder natürliche oder juristische Personen zu exportieren, wieder einfzuühren, zu übertragen oder zu handeln, die in einem Land gegründet oder ansässig ist, das Sanktionen unterliegt,

(iii) auf eigene Kosten Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnis oder Zulassungen einzuholen, die für Verkauf, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung oder Einfuhr der Produkte, ihrer Komponenten und Technologien erforderlich sind, und

(iv) sicherzustellen, dass die Endverwendung der Produkte keine Ausfuhrkontrollen oder -sanktionen, einschließlich Kontrollen betreffend Massenvernichtungswaffen und Rüstungskontrollen, verletzt.

 

16. BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR MEDIZINISCHE GERÄTE

16.1 Anwendung der Besonderen Verkaufsbedingungen für medizinische Geräte

Die vorliegenden Besonderen Verkaufsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Rotarex.

Eine Bestellung von Medizinprodukten mit "CE"-Kennzeichnung setzt die vollständige und vorbehaltlose Einhaltung dieser Besonderen Verkaufsbedingungen durch den Käufer voraus. Sonderbedingungen können diese Besonderen Verkaufsbedingungen nur mit formeller, schriftlicher Zustimmung des Verkäufers außer Kraft setzen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind ohne ausdrückliche Zustimmung gegen Rotarex nicht durchsetzbar, unabhängig davon, wann sie bekannt gegeben wurden.

16.2 Gesetzliche Auflagen

Betreffend Rotarex-Produkte muss der Käufer die Richtlinie 93/42/EWG vom 14. Juni 1993, geänderte Fassung 2007/47/EG des Rates über Medizinprodukte (insbesondere Artikel 10) sowie die Richtlinien für die ständige Überwachung von Materialien, die in Medizinprodukten verwendet werden, einhalten. Bei Medizinprodukten ohne CE-Kennzeichnung muss der Käufer dafür sorgen, dass das Produkt nur mit Konformitätserklärung verkauft wird.

16.3 Betriebs- und Wartungsanleitungen

Der Käufer muss den Käufern von Medizinprodukten in geeigneter Form die vom Verkäufer in seinen technischen Handbüchern und/oder Anleitungen empfohlenen Betriebs- und Wartungsanweisungen übermitteln. Das gilt sowohl für die den Lieferungen beiliegenden Handbücher oder Anweisungen als auch für die dem Käufer separat übermittelten. Bei Bedarf muss der Käufer sicherstellen, dass die Nutzer von Medizinprodukten die erforderliche Schulung erhalten.

Standardmäßig werden die Anweisungen unabhängig vom Bestimmungsland in englischer Sprache bereitgestellt. Der Käufer muss sicherstellen, dass Anweisungen in der Standardsprache enthalten sind. Nur wenn es der Käufer schriftlich anfordert, werden die Anweisungen in die Sprache(n) übersetzt werden, die nach den Vorschriften des betreffenden Landes erforderlich sind.

Der Käufer muss sicherstellen, dass die Anweisungen vollständig befolgt werden, um den sicheren Gebrauch von Medizinprodukten zu gewährleisten. Einhaltung von bestimmungsgemäßem Gebrauch, Einsatzbedingungen, Betriebsdruck, Umgebung, Reinigungsanforderungen und Wartung.

16.4 Reklamationen

Der Käufer zeichnet Kundenreklamationen und Marktreaktionen allgemein für alle vom Verkäufer gelieferten Medizinprodukte auf. Die Informationen werden nach Erhalt an den Verkäufer gesendet.

16.5 Ständige Überwachung von medizinischen Geräten

Nach Erhalt von Informationen über ein vom Verkäufer geliefertes Medizinprodukt, das in einen Vorfall verwickelt ist, der zum Tod oder zu einer schweren Beeinträchtigung der Gesundheit eines Patienten, Benutzers oder Dritten geführt hat oder führen könnte, wird der Käufer diese Informationen unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten und gegebenenfalls bei der Erstellung von Warnhinweisen uneingeschränkt mitwirken.

16.6 Rückverfolgbarkeit

Der Käufer führt Aufzeichnungen über die Lieferung von vom Verkäufer gelieferten Medizinprodukten an Benutzer oder Wiederverkäufer, damit jederzeit Rückrufaktionen oder Warnungen erfolgen können. Diese Aufzeichnungen müssen enthalten:

  • Name und Adresse des Kunden
  • gelieferte Menge
  • Datum des Versands an den Kunden
  • Produktreferenz
  • Seriennummer (falls zutreffend)

Die Dokumente müssen auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden können. Wenn nicht anders angegeben, müssen sie mindestens 10 Jahre ab dem vom Verkäufer auf dem Produkt angegebenen Herstellungsdatum aufbewahrt werden.

 

17. DATENSCHUTZ

Die Rotarex-Gruppe respektiert die Privatsphäre der Personen, die ihre Websites besuchen, sich registrieren oder etwas abonnieren oder eine geschäftliche oder sonstige Beziehung zu ihr aufbauen.

Die Datenschutzrichtlinie der Rotarex-Gruppe ist auf ihrer Website öffentlich zugänglich: https://rotarex.com/privacy-policy.

Diese Datenschutzrichtlinie enthält alle Rechte und Pflichten der Rotarex-Gruppe und der betroffenen Personen.

 

18. SALVATORISCHE KLAUSEL

Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und in vollem Umfang in Kraft. Sie werden so ausgelegt, dass sie dem ursprünglichen schriftlichen Willen der Parteien so weit wie möglich entsprechen.

 

19. SPRACHE

Die englischsprachige Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in jeder Hinsicht maßgebend und gilt im Falle von Unstimmigkeiten mit übersetzten Versionen.

 

20. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen dem Recht von Luxemburg. Forderungen, Meinungsverschiedenheiten oder Differenzen (vertraglich oder außervertraglich) aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Dokumenten, die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten, sind ausschließlich beim Bezirksgericht Diekirch, Luxemburg ("Tribunal d'Arrondissement de Diekirch, Luxemburg") geltend zu machen. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, ein Gerichtsverfahren am Sitz des Käufers einzuleiten.

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